Letztes Veröffentlichungsdatum
28.02.2019

BEG: Meldung der Beiträge und PKV-Beamtenöffnungsaktion

SIGNAL IDUNA hat die für das Finanzamt steuerlich relevanten Kranken- und Pflegepflichtbeiträge gemeldet. Damit können Ihre Kunden jetzt die Steuererklärung für 2018 abgeben. Darüber hinaus können sich seit dem 01.01.2019 – im Rahmen der Dauernden Beamten-Öffnungsaktion - auch Beamte auf Widerruf zu erleichterten Bedingungen beihilfekonform privat krankenversichern.

Bürgerentlastungsgesetz (BEG) – jährliche Meldung der KV und PPV-Beiträge an die Finanzbehörde und Information der Versicherten

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) sind seit 2010 Kranken- und Pflegepflichtbeiträge einmal jährlich zu melden. Auch dieses Jahr hat die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. die Meldungen an die vom Gesetzgeber vorgesehene Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) durchgeführt. Die gesetzliche Frist, bis zu der spätestens gemeldet werden muss, ist der 28. Februar eines Jahres. Die betroffenen Krankenversicherten werden hierüber sukzessive informiert (erster Versandtag 15.02.2019). Die mitgeteilten Daten sind wichtig für die Steuererklärung 2018.

Meldung der relevanten Beiträge durch die SIGNAL IDUNA im Februar 2019

Kranken- und Pflegepflichtbeiträge sind im Rahmen des BEG unbegrenzt steuerlich abzugsfähig. Dafür sind grundsätzlich zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen müssen die relevanten Beitragsanteile von der SIGNAL IDUNA an die hierfür zuständige Stelle gemeldet werden. Das ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zum anderen kann die Meldung nur erfolgen, wenn der VN und die versicherte Person in die Datenübermittlung eingewilligt haben und uns für die jeweilige Person die Steueridentifikationsnummer bekannt ist. Liegt die Steueridentifikationsnummer nicht vor, so kann der Beitrag für die betroffene Person nicht maschinell übermittelt werden.

Betroffen sind ausschließlich Tarife mit dem so genannten Basisbeitragsanteil. Beiträge einer Anwartschaftsversicherung sind ebenfalls abzugsfähig. Aus Vereinfachungsgründen sind die Beiträge einer Anwartschaftsversicherung bis 100 Euro im Kalenderjahr in voller Höhe abzugsfähig. Für reine Zusatzversicherungen, Optionstarife oder Tagegeldtarife erfolgt keine Meldung, sie fallen nicht unter das BEG. Der für diese Tarife gezahlte Beitrag kann der gewohnten Beitragsbescheinigung (über AVUS anzufordern) entnommen werden. Die Meldung der Datensätze (getrennt nach KV und PPV) an die ZfA ist bereits erfolgt. Jetzt werden die VN hierüber in einem Anschreiben informiert. Die Anschreiben werden aufgrund der großen Anzahl (ca. 500.000) in vier Teilsendungen verschickt, und zwar ab dem 15.02.2019. Hierbei handelt es sich überwiegend um Kundeninformationen über die an die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldeten Werte. Liegen dem Vertrag Korrekturen bereits gemeldeter Werte zugrunde, wird hierfür ein zusätzliches Anschreiben mit entsprechenden Dokumentationen erzeugt.

Information über die Höhe der Übertragungswerte

Jedes private Krankenversicherungsunternehmen ist seit dem 01.01.2013 gesetzlich verpflichtet (§ 6 Abs. 2 VVG-Informationspflichtenverordnung), dem Versicherungsnehmer jährlich den Übertragungswert mitzuteilen. Der Übertragungswert wird gebildet in KV-Voll-Verträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Verträge mit versicherten Personen (ca. 60.000), die diese Voraussetzungen erfüllen (Neue Welt), erhalten zusätzlich zur Dokumentation der Ist-Beiträge auch eine Mitteilung über die Höhe des bisher angesammelten Übertragungswertes.

Seit 2010 beteiligt sich „Vater Staat“ in hohem Maße an den Beiträgen einer privaten Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. erfüllt mit der Meldung die gesetzliche Pflicht. Damit können Ihre Kunden jetzt die Beiträge für das Steuerjahr 2018 steuerlich geltend machen.

PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger jetzt auch für Beamte auf Widerruf

Welche Vorteile bietet die Öffnungsaktion für Beamte

Die PKV-Öffnungsaktion bietet Beamten und ihren Angehörigen, die erstmals in die PKV wechseln wollen, einen erleichterten Zugang.

Die Vorteile der Beamten-Öffnungsaktion im Überblick:

  • Anspruch auf Aufnahme in bestimmte beihilfekonforme Krankheitskostentarife (Kontrahierungszwang)
  • kein Aufnahmehöchstalter
  • keine Leistungsausschlüsse
  • Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags (bei Abschluss von R-Tarifen auf Basis des R-Tarifbeitrags)

Das Zeitfenster der Beamten-Öffnungsaktion schließt sich nach 6 Monaten

Um in den Genuss der Vorteile der Beamten-Öffnungsaktion zu kommen, muss die Antragstellung - sowie deren Zugang bei uns - (nicht der Versicherungsbeginn) innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses erfolgen. Erstmalig beginnt die Frist für den noch nicht PKV-versicherten Beamten – in der Regel - mit der Verbeamtung auf Widerruf. Mit Verbeamtung auf Probe erhält der immer noch nicht PKV-versicherte Beamte die zweite und letzte Möglichkeit im Rahmen der Öffnungsaktion eine beihilfekonforme PKV abzuschließen. Wird der Beamte sofort zum Probebeamten ernannt, besteht in diesem Fall nur eine Zugangsmöglichkeit im Rahmen der Öffnungsaktion. Für gerade erst neu eingestellte Beamtenanwärter des 2. Halbjahres 2018 bedeutet die Neuregelung:

  • Wer am 01.09.2018 zum Widerrufsbeamten ernannt wurde, kann noch bis zum 28.02.2019 einen PKV-Antrag im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion stellen.
  • Verbeamtung am 01.10.2018 – Antragstellung bis zum 31.03.2019
  • usw.


Ein geeigneter Nachweis (i.d.R. die Verbeamtungsurkunde) ist den Anträgen im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion immer beizufügen.

Die Antragstellung der Angehörigen, die im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden sollen, muss innerhalb von 6 Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit erfolgen.

Also entweder:

  • innerhalb von 6 Monaten ab Eheschließung
  • innerhalb von 6 Monaten ab Geburt
  • innerhalb von 6 Monaten nach Ende einer Versicherungspflicht in der GKV

Übrigens: Die Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen der Beamten-Öffnungsaktion erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Wir empfehlen daher zuerst eine Vorabanfrage zu stellen, um aus Sicht der Kunden das optimale Öffnungsaktions-Tarifangebot zu finden.

Eine Übersicht der aktuellen Öffnungsaktionen für Beamte finden Sie in der Anlage bzw. im KV Handbuch 2019. Die Anlage enthält auch einen Link zur aktuellen Infobroschüre des PKV Verbandes zur Beamten-Öffnungsaktion.

Sonderfall Lehrerverbeamtung in Sachsen bis 31.Dezember 2023

Alle derzeit gesetzlich krankenversicherten Lehrer - die im Rahmen der befristeten Lehrerverbeamtung in Sachsen verbeamtet werden – erhalten einen erleichterten Zugang im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion. Und zwar auch dann, wenn Sie bereits während des Referendariats privat krankenversichert waren und danach keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hatten.

Vergütungen

Für Abschlüsse im Rahmen der Öffnungsaktion gelten spezielle Vergütungsregelungen:

Ergebnis der „normalen“ RisikoprüfungProvision und Wertung
0 – 30 % RZVolle Provision und Wertung
> 30 % RZKeine Provision und keine Wertung


Newsletter Anmeldung Maklerblog

Abonnieren Sie schnell und einfach Newsletter vom Maklerblog!

Schadenservice

Im Schadenfall schnell für Sie erreichbar mehr

Direktzugriff

Hier geht’s direkt zu unseren aktuellen Produkt-Highlights.

Produktrechner

Erschließen Sie das Tarifangebot für Ihre Kunden exakt und individuell!

Registrierte Anwender:

Alternativer Zugang

Techniknews

Hier finden Sie die News zu ausgewählten Technik Themen